Häufig gestellte Fragen - FAQ
Allgemein:
Energy Sharing ist ein Konzept, bei dem Stromproduzent und Stromerbraucher direkt miteinander Energie teilen, lokal und über das Netz des zuständigen Netzbetreibers in unser Fall der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH.
Nein, Nach Paragraf 42c Abs. 1 EnWG erfolgt der Betrieb der Anlage durch natürliche Personen oder eine rechtsfähige Personengesellschaft oder ein juristische Person des Privatrechts sein deren sämtliche Gesellschafter oder Mitglieder, Letztverbraucher oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind. Zudem darf die Anlagengröße je 30 kWp je Haushaltskunden und 100 kWp im Falle eines Mehrparteienhauses mit ein oder mehreren Haushaltskunden nicht überschreiten.
Ja, entweder nimmt der Netzbetreiber die erzeugte Reststrommenge ab, die nicht innerhalb der Community verbraucht wird, nach Vorgabe deiner zugesicherten EEG Vergütung oder die Möglichkeit der Direktvermartung (z.B. Luox) besteht.
Nein, das ist eine Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme des Paragrafen 42c EnWG, ein bestehenden Vertragsverhältnis mit Reststromlieferant deine Wahl.
Der Stromproduzent innerhalb der Energy Sharing Community zahlt keine Netzentgelte für den eingespeisten Strom. Der Stromverbraucher zahlt über seinen Lieferanten für die Reststrommenge die Netzentgelte für den Anteil den er vom Stromproduzent erhalten hat.
Die Netzentgelte im Netzgebiet der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH liegen über den Durchschnitt der angrenzenden Netzbetreiber, und belaufen sich im Jahr 2026 auf 17,1 ct/kWh inkl. Abgaben und Steuer.
Ja, die Energy Sharing Community und speziell der Paragraf 42c verzeichnet keine Vergünstigung für die Netznutzung und Netzumlagen, wir hoffe jedoch das der Gesetzesgeber in diesen Punkt nachbessert und sich den anderen europäischen Ländern durch finanziellen Anreizen anpasst.
Die Vergütung ergibt sich aus den aktuellen Marktwert mit einer geringen Zulage. Dieser wird jährlich den Marktwert plus einer kleinen Zulage angepasst.. Hiervon wird eine Pauschalgebühr von 0,5 ct/kWh in Abzug gebracht.
Der Grundpreis ergibt sich aus den Grundpreis des Stromproduzenten. Hierzu kommt eine Pauschalgebühr von 0,5 ct/kWh, Netznutzungsgebühr und Netzumlagen.
Nein, die Energy Sharing Community berechnet weder eine monatliche Grundgebühr noch sind lange Bindefristen vereinbart. Da sich der Stromgrundpreis niedrig gehalten ist sind wir günstiger als reine Stromanbieter. Im Vergleich, die Stadtwerke Sondershausen hat ein Standarttarif von 43,04 ct/kWh Brutto und ein Grundbetrag von 6,84 Euro / Monat Brutto.
Die ESC ist kein Konzern und somit nicht gewinnorientiert. Jedes Mitglied egal ob Stromproduzent oder Stromverbraucher hat eine Stimme und kann damit einen direkten Einfluss auf die Gestaltung und Entwicklung des Strompreises innerhalb der Energy Sharing Community ausüben.
Die Servicepauschale soll die laufenden Kosten des Vereins für IT und Abrechnung decken, diese wird jährlich angepasste und ist sowohl von Stromproduzent und Stromverbraucher mit je 1ct/kWh zu tragen.
Physikalisch gesehen ja, aber es kommt auf die Erzeugung des Stroms an. Stromproduzenten der Energy Sharing Community speisen immer sauberen Strom aus umweltverträglichen Kraftwerken in das Netz ein, den Sie verbrauchen. So stellen wir sicher, das Ihr Geld nicht bei Kohle- oder Atomkraftwerken landet.
Nein, der Verein fungiert lediglich als Bindeglied zwischen Stromproduzent und Stromverbraucher für die administrativen Angelegenheiten. Die Energy Sharing Community ist kein Stromlieferant.
Der 0-Zero Tarif beinhaltet das du, als Stromproduzent deinen eingespeisten Strom an 5 Freunde, Bekannte oder innerhalb der Familie verschenken kannst. Voraussetzung ist jedoch das diese Teilnehmer auch Mitglied der Energy Sharing Community sind und ein iMSys verbaut haben. Als Einspeiser zahlst du keine Servicepauschale in derzeitiger Höhe von 1 ct/kWh. Der Stromverbraucher ( Beschenkte ) zahlt die Servicepauschale in Höhe von 2 ct/kWh. Hierzu kommen wie in den anderen Tarifen die Netzgebühr und Umlagen des Netzbetreibers.
Technik:
Ein iMSys ist das „Gehirn“ hinter den Smart Metern, das Daten einsammelt, auswertet und für die Abrechnung, Energieoptimierung oder Verbrauchsanalysen bereitstellt. Ein Smart Meter ist ein intelligenter Stromzähler der den Energieverbrauch digital misst und die Daten automatisch überträgt.
Ein grundzuständiger Messstellenbetreiber ist der Betreiber von Stromzählern, der automatisch für alle Kunden im in einen bestimmten Netzgebiet zuständig ist wenn kein anderer Messstellenbetreiber beauftraget wird.
Ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber (wMSB) ist ein Messstellenbetreiber im Wettbewerb zum grundzuständigen Messstellenbetreiber (gMSB) steht. Dieser wird vom Kunden ausgewählt und ist nicht automatisch vom Netzbetreiber.
In der Regel ist den gMSB die Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH dafür zuständig. Jedoch hast du die Möglichkeit auch einen wMSB mit der Installation zu beauftragen.
Die Energiedaten werden von deinen Messstellenbetreiber an den Netzbetreiber, in unseren Fall der Stadtwerke Sonderhausen Netz GmbH per Protokoll übertragen. Dieser teilt einsprechend nach den festgelegten Algorithmus die eingespeiste sowie verbrauchte Energiemenge innerhalb der Energy Sharing Community dynamisch auf.
Ein dynamischer Aufteilungsschlüssel ist ein flexible, verbrauchsorientierte Verteilungsregel, bei der die Zuteilung nicht pauschal oder statisch erfolgt, sondern in Abhängigkeit des tatsächlichen Verbrauchs oder der tatsächlichen Einspeisung über Zeitintervalle berechnet wird.
Ein statischer Aufteilungsschlüssel wird einmal festgelegt und bleibt gleich. Egal wann jemand Strom verbraucht, wieviel jemand tatsächlich verbraucht, ob jemand gerade zu Hause ist oder nicht, die Verteilung bleibt immer gleich. Kurz gesagt es ist ein fester Schlüssel und es erfolgt keine Anpassung an den realen Verbrauch.
Abrechnung:
Einmal im Monat sofern ausreichend Daten vom Netzbetreiber zur Abrechnung vorliegen.
Die Abrechnung für Stromproduzent und Stromverbraucher werden von einen Mitglied der Community erstellt, bei einer größeren Teilnehmerzahl am Energy Sharing erfolgt die Abrechnung durch ein Drittanbieter.
Als Stromverbraucher ist festgelegt das spätesten zum 3-ten Werktag des Monats der vereinbarte Abschlag den Konto gut geschrieben ist.
Sobald vom Netzbetreiber abrechnungsfähige Daten vorliegen, wird eine Abrechnung erstellt und dir den Guthaben bist zum 15-ten des Folgemonats ausgezahlt.
Mitgliedschaft:
die Teilnahme an Generalversammlung, Stimmrecht (eine Stimme je Messstelle), Einsicht in die Geschäftsberichte, Mitbestimmung bei allen wichtigen Entscheidungen.
Einhaltung der Verein Statuten.
Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. Die Fristen und Modalitäten sind den Vereinsstatuten zu entnehmen.
Es besteht für alle Mitglieder ein Reihe von Möglichkeiten, von der Mitgliedschaft zu profitieren u.a. Für Stromverbraucher – regionaler Bezug von Energie – Energie direkt vom Produzenten – günstiger als der Grundtarif der Stadtwerke Sondershausen GmbH, für Stromproduzenten – der eingespeisten und verbrauchte Strom wird auch in negativ Zeiten vergütet, eine höhere Vergütung als vom Netzbetreiber, keine zusätzlichen Kosten für eine evtl.. Direktvermarktung.
Du kannst dich über folgenden Link – Mitglied werden – registrieren.
Ein aktives Mitglied ist ein Stromproduzent, Stromverbraucher oder Prosumer.
Ein passives Mitglied ist weder Stromproduzent, Stromverbraucher oder Prosumer. Ein passives Mitglied stützt mit seinen Mitgliedsbeitrag den Verein und hat je Mitgliedsbeitrag eine Stimme.
Ein Stromproduzent, stellt seinen selbst erzeugten Strom der Energy Sharing Community zur Verfügung.
Ein Stromverbraucher, verbraucht den bezogenen Strom aus der Energy Sharing Community.
Ein Prosumer ist zeitgleich Stromproduzent und Stromverbraucher. Dieser stellt seinen selbst erzeugten Strom den Stromverbraucher zur Verfügung und erhält im Bedarfsfall von anderen Stromproduzenten Strom zum Verbrauch.
